Abstract
Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierfirmen) für Finanzinstrumente1 wie Zertifikate und Investmentfonds unterliegt aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus § 31 Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Vorschrift wird durch § 4 WpDVerOV (Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung) umfassend konkretisiert. Diese öffentlich-rechtlichen Normen dienen dem Schutz von Kleinanlegern (Privatkunden) sowie dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Ungeklärt ist ihr Verhältnis zu den allgemeinen, für alle Unternehmen geltenden Anforderungen an die Werbung nach dem UWG. Die zivilrechtliche Rechtsprechung prüft Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen primär am Maßstab des UWG, ohne dieser Problematik bisher Beachtung zu schenken.2 Vereinzelt gebliebene Stellungnahmen in der Literatur ergeben kein einheitliches Meinungsbild.3 Der Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen Bestimmungen des UWG, die die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) umsetzen, und dem WpHG für Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen an Verbraucher.
Translated title of the contribution | The relationship between the German Act against Unfair Competition and the German Securities Trading Act for advertising |
---|---|
Original language | German |
Pages (from-to) | 662 – 669 |
Journal | Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) |
Volume | 60 |
Issue number | 6 |
Publication status | Published - 2014 |